April 17, 2009

Erste Nachmusterung Teil 1

Die Musterung war also endlich vorbei und ich hatte ja bereits meinen Tauglichkeitsgrad erfahren, 2 mit der Fehlerziffer III. Scheinbar ist dieser Psychotest also nur dafür gut, um rauszufinden, in welcher Verwendung man geeignet ist. Ich hatte ja bereits am 10.11.2001 mein Musterungsergebnis erhalten und demnach waren die Chancen eingezogen zu werden, sehr hoch. Damit wollte ich mich aber nicht zufrieden geben.

Der allererste Kontakt mit der Bundeswehr geschah schon irgendwann Anfang Mai 2000, wo mir mitgeteilt wurde, dass ich gemustert werden sollte. Damals teilte ich dem Kreiswehrersatzamt am 05.05.2000 mit, dass meine beiden Brüder bereits geeigneten Ersatzdienst leisten und ich deshalb vom Dienst an der Waffe freigestellt werden möchte, mit Hinweis auf die Dritte-Sohn-Regelung. Doch laut Auskunft des KWEA wird der Dienst meines ältesten Bruders bei der Freiwilligen Feuerwehr Bamberg nicht für die Dritte-Sohn-Regelung angerechnet. Nachdem ich jetzt also bei meiner Musterung war, legte ich Widerspruch ein, in dem ich mitteilte, dass meine Brüder ihren Dienst ableisten und ich mich deshalb bis zur eindeutigen Klärung der Sachlage nicht genötigt sehe, meinen Dienst bei der Bundeswehr anzutreten. Ich erhielt daraufhin am 28.12.2000 einen Brief aus Bonn von Herrn Sannwaldt.

In diesem wurde mitgeteilt, dass die Dritte-Söhne-Regelung eingeführt wurde, um Familien mit mehreren Kindern vor besonderen finanziellen, beruflichen und familiären Belastungen zu schützen. Da jedoch mein Bruder nur an jedem zweiten Wochenende bei der FFW Bamberg ist und somit seinem sozialen Umfeld erhalten bleibt und auch einer geregelten Arbeitstätigkeit nachgehen kann, kann hier von keiner außergewöhnlichen Belastung gesprochen werden und im Sinne der Gleichbehandlung aller Wehrpflichtigen müsste ich deswegen der Aufforderung des KWEA auf Ableistung meines Grundwehrdienstes Folge leisten.

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